Regelung für die Benutzung der IT-Infrastruktur - 28. September 2012
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Regelung für die Benutzung der IT-Infrastruktur der Österreichischen Schule Budapest
Zur Gewährleistung der Datensicherheit und eines reibungslosen Arbeitens wird von unseren SchülerInnen das Einhalten folgender Regeln gefordert:
- Es dürfen nur von der Schule registrierte Geräte an das Kabelnetz (LAN) der Schule angeschlossen werden.
- Die SchülerInnen dürfen die Computer im Computerraum nur mit ihren eigenen Benutzernamen und Kennwörtern verwenden.
- Die SchülerInnen dürfen ihre für schulische Zwecke erstellten Arbeiten auf diesen Computern bzw. am Server speichern.
- Es ist verboten Dokumente (Videos, Filme, Musik, Spiele…), die nicht schulischen Zwecken dienen, herunterzuladen und auf externe Datenträger zu speichern.
- Es ist verboten Massen-E-Mails zu versenden.
- SchülerInnen dürfen auf den Computern keine Programme installieren.
- Von schulischen Computern aus ist es verboten Online-Geschäfte bzw. Finanztransaktionen durchzuführen.
- Es ist verboten die im Computerraum befindlichen Geräte (Tastatur, Maus, Kabel, ...) umzustecken, umzukonfigurieren bzw. diese zu vertauschen. Bei Problemen mit installierten Geräten oder mit Gerätekonfigurationen muss dies dem/der jeweiligen LehrerIn gemeldet werden.
- Die Schule erwartet von den SchülerInnen ein entsprechendes ethisches Verhalten:
- Es ist verboten Kennwörter anderer Personen auszuspionieren, diese weiterzugegen, zu veröffentlichen bzw. sie anderswertig zu missbrauchen.
- Es ist verboten sich, ohne Erlaubnis des jeweiligen Befugten, Dokumente anderer Personen anzueignen, diese für andere Zwecke zu missbrauchen, zu speichern oder weiterzugeben.
- Auf den Computern der Schule dürfen keine anstößigen Inhalte betrachtet, konsumiert bzw. gespeichert werden.
- Verwendet man einen Computer, an dem der vorherige Anwender noch eingeloggt ist, so muss der/die SchülerIn sich von diesem Profil abmelden und sich dann mit eigenem Benutzernamen und Passwort anmelden.
- Essen und Trinken (außer Wasser) ist im Computerraum verboten.
Die obigen Verbote können in begründeten Fällen ausschließlich durch den Direktor aufgehoben werden. Dazu ist ein schriftliches Ansuchen notwendig.
Die SchülerInnen können strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, falls sie
- in das Schulnetz oder in Netzwerke anderer Institutionen einbrechen.
- sich unbefugt Zugang zu nicht freigegebenen Daten der Schule oder anderer Institutionen verschaffen.
Die Arbeiten der SchülerInnen im schulischen Netzwerk werden geloggt. Auf diese Weise ist es möglich, die im Schulnetz durchgeführten Tätigkeiten nachzuverfolgen und gegebenenfalls die SchülerInnen strafrechtlich wie auch finanziell – gemäß den entsprechenden Gesetzen – zur Verantwortung zu ziehen.
Seit September 2012 funktioniert Wifi in unserer Schule, zu dem die LehrerInnen und die von der Schule registrierten Gäste Zugang haben.
Das Benutzen von Wifi ist für SchülerInnen vorläufig noch nicht erlaubt.
Kaiser Günther