Schulordnung

 

  1. Wertschätzung, Höflichkeit, ein diszipliniertes Verhalten werden vorausgesetzt.
  2. Respekt und Toleranz
  • Schülerinnen und Schüler treten allen am Schulleben Beteiligten gegenüber offen, respektvoll und entgegenkommend auf.
  • Schülerinnen und Schüler tolerieren jede Person so, wie sie ist, und respektieren ihre persönlichen Überzeugungen und Grenzen. 
  • Schülerinnen und Schüler grenzen niemanden aus und machen sich nicht über etwas lustig, was ihnen fremd oder ungewöhnlich erscheint .
  • Schülerinnen und Schüler lösen Konflikte gewaltfrei und verurteilen jede Art von Mobbing. 
  • Schülerinnen und Schüler respektieren die Integrität und das Eigentum anderer.  
  • Schülerinnen und Schüler verletzen niemanden durch eine beleidigende, sexualisierte Sprache, achten stets die Grenzen des Anstandes und der Scham, unterlassen jede Verunglimpfung anderer in sozialen Netzwerken durch sexualisierte Texte oder Bilder. Sie überschreiten niemals die Grenze zu einer unerwünschten körperlichen Nähe. Sie achten auch darauf, dass sie ihre eigene Würde nicht durch unbedachte Postings in sozialen Netzwerken und zweifelhafte Downloads verletzen.
  1. Das pünktliche Erscheinen zum Unterricht und zu Schulprogrammen werden vorausgesetzt.
  2. Schulfremde Personen müssen sich beim Portier oder im Sekretariat anmelden.
  3. Im gesamten Schulareal, im Einfahrtsbereich, sowie laut ungarischen Vorschriften auch im 5m-Bereich außerhalb des Schulareals gilt Rauchverbot.
  4. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet das Schulgebäude und dessen Einrichtungen und Anlagen bestimmungsgemäß zu benutzen und den Anweisungen und Regelungen der Schulleitung sowie des Lehrpersonals Folge zu leisten.
  5. Aktuelle Informationen werden mündlich oder schriftlich durch die Schuldirektion und das Lehrpersonal mitgeteilt. Weiters werden Informationen im Schaukasten im Eingangsbereich und auf der Homepage der Schule veröffentlicht. Stundenplanänderungen werden über WebUntis bekanntgegeben.
  6. Die Klassen sind stets so zu verlassen, dass auch andere Gruppen einen sauberen Arbeitsplatz vorfinden. Die Tische dürfen nicht beschrieben werden. Sämtliches Unterrichtsmaterial muss von den Tischen und Fensterbänken entfernt werden. Auf allgemeine Sauberkeit und auf eine sorgsame Behandlung des Schulinventars ist zu achten.
  7. Nach der letzten Unterrichtsstunde im Klassenzimmer müssen die Sessel auf die Tische gestellt, die Fenster geschlossen, das Licht ausgeschaltet und der Klassenraum in einem ordentlichen Zustand hinterlassen werden. Der Klassenvorstand bestimmt für jede Woche zwei Klassenordner, welche für einen ordentlichen Zustand des Klassenraums zuständig sind.
  8. Die Klassenordner achten darauf, dass zu Beginn der Stunde die Tafel gelöscht ist.
  9. Die Verwendung von Handys sowie anderer elektronischer Hilfsmittel ist im Unterricht nur dann gestattet, wenn die Lehrerin/der Lehrer dazu ausdrücklich die Erlaubnis gibt. Ansonsten müssen die oben genannten Geräte ausgeschaltet werden. Es ist verboten Handys und sonstige elektronische Hilfsmittel im Unterricht für unterrichtsfremde Zwecke zu verwenden.
  10. Essen während des Unterrichts ist nicht erlaubt.
  11. Es ist nicht erlaubt, Gegenstände in die Schule zu bringen, deren Besitz aufgrund der geltenden Rechtsvorschriften verboten ist (Rauschgift, Waffen aller Art, Alkohol, verbotene Handelswaren, etc.).
  12. Der Konsum von alkoholischen Getränken in der Schule bzw. auf Schulveranstaltungen/Projektwochen ist nicht erlaubt.
  13. Die für den Unterricht nicht notwendigen Gegenstände dürfen ausschließlich auf eigene Verantwortung in die Schule gebracht werden (besonders Schmuck, technische Geräte wie Laptops und Mobiltelefone).
  14. Im Falle eines gerechtfertigten Fernbleibens muss eine von den Erziehungsberechtigten unterschriebene Entschuldigung abgegeben werden, im Falle einer länger als zwei Tage dauernden Krankheit weiters noch ein ärztliches Attest.
  15. Das Entfernen vom Schulareal ist während der Unterrichtszeit und in den Pausen nur nach entsprechender Genehmigung durch die Schulleitung/durch das Lehrpersonal.
  16. Absehbares Fernbleiben muss im Vorfeld entschuldigt werden. Bei plötzlicher Erkrankung ist der Klassenvorstand oder das Sekretariat unverzüglich zu verständigen.
  17. Abmeldungen vom Turnunterricht können nur durch die Schulärztin erfolgen und müssen im Klassenbuch vermerkt werden.
  18. Für die Aufbewahrung privater Gegenstände und des Schulmaterials stehen jedem Schüler ein Garderobekasten im Gang sowie ein Kästchen im Klassenraum zur Verfügung. Am Ende eines Schuljahres müssen die Kästen ausgeräumt und unversperrt hinterlassen werden.
  19. Das Anbringen von Werbeplakaten sowie das Austeilen von Flugblättern und Programmzeitschrift ist nur nach Genehmigung durch die Schulleitung erlaubt.
  20. Auf dem Balkon dürfen sich aus statischen Gründen maximal fünf Personen gleichzeitig aufhalten. Stühle und Tische dürfen nicht auf den Balkon gestellt werden.
  21. Bei starkem Wind und Zugluft müssen die Balkontüren geschlossen bleiben.
  22. Für die Benützung des Liftes ist die Genehmigung durch die Schulleitung erforderlich.
  23. Die Turnhalle sowie der Freiluftsportplatz dürfen nur mit entsprechenden Turnschuhen benützt werden.
  24. Der Freiluftsportplatz darf zwecks sportlicher Betätigung in der großen Pause benützt werden. Eine Benützung nach dem Unterricht ist nur nach Genehmigung durch die Schulleitung erlaubt.
  25. Das Parken auf dem schuleigenen Parkplatz ist nur nach Genehmigung durch die Schulleitung erlaubt.
  26. Die Bestimmungen zur Nutzung der IT-Infrastruktur in der Schule müssen eingehalten werden. Diese Regelungen werden gemeinsam mit der Schulordnung veröffentlicht.

 

 Direktorin

 

Version vom 4. September 2023

                                                                                                     

IT Schulordnung

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  • Portier: +36 1 224 7560
  • Sekretariat: +36 1 224 7561
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